Catharina Behrens
Strafnormen und Strafpraktiken in der Hansestadt Lübeck zur Zeit des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit
Das Mittelalter war eine Zeit voll von roher Gewalt und Grausamkeit. Dieses düstere Bild wird medial immer wieder gezeichnet. Genährt wird es insbesondere von Darstellungen brutaler Foltermethoden und Strafen. Mit plakativen Überschriften wie „So brutal richteten unsere Vorfahren im Mittelalter hin“ werben Autor:innen bis in die Gegenwart um das Interesse ihrer Leserschaft. Auch in der Hansestadt Lübeck verkauft sich das „dunkle“ Mittelalter gut. Eine imposante Folterbank aus dem 17. Jahrhundert soll Besucher:innen des Museums Holstentor erschaudern lassen; Daumenschrauben, zahlreiche Hand- und Fußfesseln und eine Kohlenwanne zeugen von der Brutalität des Strafvollzugs im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit. Paradox erscheinen solche Inszenierungen insofern, als dass aus der Sicht der Forschung kaum gesicherte Kenntnisse zur Geschichte der Strafpraktiken Lübecks vorliegen. Mit Ausnahme eines Aufsatzes aus dem Jahr 1936 wurde die Geschichte des Lübecker Strafwesens bisher kaum erforscht. Hier setzt die geplante Dissertation an: Erstmals werden quellenbasiert und systematisch die Strafnormen und Strafpraktiken in der Hansestadt Lübeck im Spätmittelalter erschlossen.
Die geplante Arbeit stützt sich im Wesentlichen auf ein Protokoll- und Urteilsbuch aus den Jahren von 1504 bis 1511, auf Protokolle des Lübecker Obergerichts ab 1563 sowie auf Prozessakten des Niedergerichts ab 1610. Des Weiteren erlauben Querverweise auf Chroniken und ähnliche Gedächtnisschriften wertvolle Hinweise auf geltendes Recht und Sanktionen. So dient etwa das älteste Domtraubuch Lübecks aus der Zeit von 1575 bis 1615 als Nachweis erfolgter Strafen und Hinrichtungen. Die Auswertung dieser Quellen zur Lübecker Strafgeschichte wird den Kern der Dissertation bilden, kann sich dabei jedoch nicht auf vorliegende Vergleichsarbeiten stützen. Ursache für das Fehlen von Vergleichsarbeiten ist vorwiegend der Verlust relevanter und zugänglicher Quellen. So sind die Protokollbücher des Niedergerichts, die ab dem 14. Jahrhundert geführt wurden, während der napoleonischen Besetzung im 19. Jahrhundert verkauft worden – hieraus sind lediglich wenige Auszüge überliefert.
Um Straftaten zu verfolgen und zu sanktionieren, braucht es Verfahren der Feststellung und Ermittlung von Tatbeständen. Das gilt auch für mittelalterliche Strafpraktiken. Wie jedoch diese Verfahren umgesetzt wurden, hängt maßgeblich von spezifischen Gegebenheiten, moralischen Auffassungen und sozialen Rahmenbedingungen ab, die sie regulieren und anleiten. Wesentlich ist die Frage, in welchen Formen und unter welchen Bedingungen es möglich war, einer Strafe zu entgehen. Hierzu wird das sogenannte „Recht auf Gnade“, das in der modernen Rechtsgeschichte als wesentlicher Aspekt mittelalterlicher Rechtsprechung gilt, untersucht. Unter Begnadigung wird sowohl der vollständige Erlass als auch die Abmilderung eines bereits angedachten Urteils verstanden. Anhand historischer Fallbeispiele wird untersucht, wie Begnadigungen praktiziert wurden, welche Akteur:innen daran beteiligt waren und welche rechtlichen und sozialen Funktionen Begnadigungen erfüllten: Wie wirkte sich die gesellschaftliche Stellung eines Verurteilten auf die Härte des Urteils aus und welche sozialen Netzwerke brauchte es überhaupt, um begnadigt zu werden? Indem bei der Untersuchung der gesellschaftliche Status der verurteilten Person berücksichtigt wird, lassen sich Bezüge zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte herstellen. In einem größeren Zusammenhang schließt die Dissertation zur Rechtsgeschichte eine Forschungslücke auf dem Gebiet der Stadtgeschichte: Rechtsnormen sind nicht nur moderne Formen der Regulierung menschlicher Gemeinschaften, sondern auch im Mittelalter grundsätzliche Voraussetzungen für das städtische Zusammenleben. In ihnen spiegeln sich Handlungsentwürfe sowie politisches und wirtschaftliches Agieren verschiedener Akteur:innen. Vor diesem Hintergrund muss die Analyse von mittelalterlichen Strafurteilen und Strafnormen auch im Kontext möglicher ökonomischer Intentionen eingeordnet werden.

Catharina Behrens studierte Deutsch und Geschichte im Profil Gymnasiallehramt an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Bereits innerhalb des Studiums begründete sich ihr Interesse an strafgeschichtlichen Themen. So setzte sie sich im Rahmen ihrer Masterarbeit mit der Strafe des Stadtverweises im Spätmittelalter und dessen Wirkung auf Delinquenten auseinander. Während ihres Studiums war sie als Museums-Guide im Eutiner Schloss sowie als Vertretungslehrkraft an der Heinrich-Rantzau-Schule in Bad Segeberg und der Schlamersdorfer Grundschule tätig. Seit September 2025 wird ihr Dissertationsprojekt im Rahmen des Lübecker Modells mit einer Volontariatsstelle am Archiv der Hansestadt Lübeck vom ZKFL gefördert. Die Dissertation ist angesiedelt am Historischen Seminar der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und wird betreut von Herrn Professor Andreas Bihrer.